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BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Ablösebeträgen in einem Bescheid über die Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetz (VermG) - Anwendung der gesetzlichen Beweislastverteilung nach § 18 Abs. 2 S. 5 Vermögensgesetz (VermG) - Einem Eigentümer aufgedrängte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 14.12.2001 - 1 K 1413/00
- BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
Auszug aus BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02
Im Unterschied zu der staatlichen Verwaltung als teilungsbedingtem Unrecht (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 47) soll es in den Fällen, in denen sich mit der Eintragung des Grundpfandrechts lediglich ein Risiko verwirklichte, dem Bürger der DDR und Gebietsfremde gleichermaßen ausgesetzt waren, bei dem Grundgedanken des Vermögensgesetzes bleiben, dass der Berechtigte in die Rechtsposition einzusetzen ist, die zum Zeitpunkt der Schädigung bestand (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 BVerwG 7 B 70.97 Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1). - BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97
Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02
Im Unterschied zu der staatlichen Verwaltung als teilungsbedingtem Unrecht (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 47) soll es in den Fällen, in denen sich mit der Eintragung des Grundpfandrechts lediglich ein Risiko verwirklichte, dem Bürger der DDR und Gebietsfremde gleichermaßen ausgesetzt waren, bei dem Grundgedanken des Vermögensgesetzes bleiben, dass der Berechtigte in die Rechtsposition einzusetzen ist, die zum Zeitpunkt der Schädigung bestand (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 BVerwG 7 B 70.97 Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1). - BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95
Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02
Aus diesem Grund sind die betreffenden Grundpfandrechte überhaupt nicht zu berücksichtigen, wenn der Berechtigte gemäß § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG nachweist, dass eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde (Beschluss vom 6. März 1996 BVerwG 7 B 358.95 Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).